GRÜNDUNG EINER GESELLSCHAFT IM AUSLAND UND BOOTSREGISTRIERUNGSVERFAHREN

Um in internationalen Gewässern und in verschiedenen Ländern rechtssicher agieren zu können, sind Firmengründungen und Bootsregistrierungsverfahren von großer Bedeutung. Wir bieten die folgenden Verfahren im Rahmen unserer professionellen Beratungsdienste an:

Unternehmensgründung und Managementdienstleistungen

  • Neugründung eines Unternehmens
  • Bootsregistrierung für ein bestehendes Unternehmen
  • Verkauf und Zulassung von Booten durch Finanzierungsleasing
  • Jährliche Steuer- und Abgabenfolgeverfahren
  • Unternehmen und Aktienübertragungen
  • Verfahren zur Beendigung des Unternehmens und zur Abmeldung aus dem Register


Bootsregistrierung und -zulassung

  • Verfahren für den Verkauf und die Übertragung von Booten
  • Erwerb einer Funklizenz und eines Funkrufcodes
  • Bereitstellung und Überwachung aller zum Boot gehörenden rechtlichen Dokumente

 

 

 

Länder, in denen wir Unternehmen im Ausland gegründet haben

  • Amerika
  • Marshallinseln
  • Liberia
  • Vereinigtes Königreich
  • Belize
  • St. Vincent und die Grenadinen


Länder, in denen wir die Bootsregistrierung im Ausland durchführen

  • England (London)
  • Kanalinseln (Jersey)
  • Isle of Man
  • Kaimaninseln
  • Cookinseln
  • Gibraltar
  • Marshallinseln
  • Malta
  • Panama
  • Palau
  • Barbados
  • St. Vincents
  • Antigua und Barbuda
  • St. Kitts und Nevis

TRANSITLOGBUCH (ERLAUBNIS ZUM FREIEN VERKEHR IN TÜRKISCHEN HOHEITSGEWÄSSERN)

Die Transitlogbescheinigung ist ein obligatorisches Dokument für den freien Verkehr von Schiffen unter ausländischer Flagge in türkischen Hoheitsgewässern. Wir erbringen Dienstleistungen im Rahmen der folgenden Transaktionen:

  • Jährliche Erneuerung des Transitlog-Dokuments
  • Internationale Ausreise- und Einreiseverfahren
  • Verfahren zur Spender- und Namensänderung
  • Änderungen der Besatzung
  • Erneuerung von verlorenen oder abgelaufenen Dokumenten

CUSTOMISATION VERARBEITUNG

Die Einfuhr-, Ausfuhr- und Zollverfahren für Boote müssen im Einklang mit den internationalen Handelsvorschriften durchgeführt werden.

  • Einfuhr und Ausfuhr von Booten
  • Organisation von Transport und Fracht
  • Import/Export von Transitteilen und -komponenten
  • Ein- und Ausfahrt von Schiffen unter ausländischer Flagge in das und aus dem Zollgebiet (Yeddi Emin-Transaktionen)
  • Transitbrennstoffversorgung (für Schiffe unter ausländischer Flagge, die ins Ausland fahren)
  • Maschinenwechsel und technische Aktualisierungen

KONSULATORIUM VERARBEITUNG

Im Rahmen der Bootsregistrierung und der rechtlichen Abläufe sind die Transaktionen mit den Konsulaten von großer Bedeutung.

  • Bootstransaktionen (Bill of Sale) und Beschaffung von Flaggenzertifikaten
  • Ausstellung einer Berechtigungsurkunde für den Kapitän
    Unternehmens- und Aktienübertragungsgeschäfte
  • Erlangung eines Aufenthaltstitels für ausländische Besatzungsmitglieder
  • Versicherungsgeschäfte für Bootsmotoren

BOOTE UNTER AUSLÄNDISCHER FLAGGE ZU BERÜCKSICHTIGENDE ASPEKTE

- Steuerverbindlichkeiten:
Boote unter ausländischer Flagge müssen in den Ländern, in denen sie registriert sind, regelmäßig ihre jährlichen Steuern und Gebühren entrichten. Für verspätete Zahlungen können Verzugszinsen erhoben werden, und eine längere Nichtzahlung der Steuern kann zur Löschung der Bootsregistrierung führen.
 
- Transit Log Duration Tracking:
Die Gültigkeitsdauer der Transitlog-Dokumente von Schiffen unter ausländischer Flagge, die jedes Jahr erneuert werden müssen, beträgt 1 Jahr. Sie können maximal 5 Jahre in der Türkei bleiben, nach Ablauf dieser Zeit muss das Boot ins Ausland fahren.
 
- Obligatorische Dokumente:
Damit Boote unter ausländischer Flagge in der Türkei reibungslos fahren können, müssen alle offiziellen Dokumente an Bord mitgeführt werden. Es ist wichtig, dass diese Dokumente notariell beglaubigt, übersetzt und apostilliert sind.
 
- Nutzung von Transitkraftstoff:
Schiffe, die unter ausländischer Flagge fahren, können den Transitkraftstoffkauf nur in Anspruch nehmen, wenn sie ins Ausland fahren.
 
- Verbot der Registrierung von Einzelpersonen:
In der Türkei ist es für nicht in der Türkei ansässige Personen illegal, ein unter ausländischer Flagge fahrendes Schiff auf ihren eigenen Namen zu registrieren. Solche Registrierungen müssen im Namen eines ausländischen Unternehmens vorgenommen werden.
 
Durch professionelle Beratung und Betreuung in diesen Prozessen stellen wir sicher, dass Ihr Schiff in internationalen Gewässern und in der Türkei in Übereinstimmung mit allen rechtlichen Verfahren betrieben wird.