REGISTRIERUNG DER TÜRKISCHEN HÄFEN UND VISUMVERFAHREN

Die von Boots- und Schiffseignern in türkischen Häfen durchzuführenden Registrierungs- und Visumverfahren müssen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang müssen die folgenden Dokumente ausgestellt und die erforderlichen Visumverfahren durchgeführt werden:

  • Seetauglichkeitsbescheinigung
  • Tonilato-Zertifikat
  • Liegeplatzlogbuch-Lizenz (Liegeplatzlogbuch-Registrierung)
  • Zeugnis des Schiffsregisters (Registrierung im Schiffsregister)
  • Mindest-Sicherheitszertifikat
  • Bescheinigung über die Belastungsgrenze
  • Journalbuch und Zertifizierungsverfahren
  • Abgezogene Mehrwertsteuer Kraftstoffeinkaufsbuch
  • Alle jährlichen Inspektions-, Visa- und Besichtigungsmaßnahmen
  • Marinetourismus Fahrzeuge Tourismusmanagement Zertifikat

ERSTANWENDUNG UND DOKUMENTIEREN VERFAHREN

Zur Aufrechterhaltung der Hafenaufzeichnungen und der Handelsaktivitäten müssen einige Transaktionen regelmäßig durchgeführt werden:

  • Jährlicher Visa-Kauf
  • Erstellung des Jahresberichts
  • Namens- und Adressänderung
  • Annullierung des Zertifikats und Rückforderung der Sicherheitsgebühr
  • Lizenz für offenen Alkoholausschank
  • Hafenausgangsdokument (Ordino, Transitlog-Transaktionen, Ausreisegenehmigung, Straßenpapier, einfache Hafenausfahrt)
  • Funklizenz (Funkrufcode, Lizenz, Vorabgenehmigung, AIS-Gerät)
  • Schiffsgesundheitszeugnis (Jahresvisum, Erneuerung)
  • Verfahren zur Befreiung von der Hafensteuer Nr. 2581
  • Import- und Exportvorgänge
  • Internationale Ausreise- und Einreiseverfahren
  • Hafengenehmigungen für neu gebaute Boote
  • Bootskasko-Versicherung

KOMMERZIELLE BOOTE ZU BERÜCKSICHTIGENDE ASPEKTE

  • Für kommerzielle Yachten unter 18 Bruttoregistertonnen ist es obligatorisch, einen Liegeplatzschein zu erwerben.
  • Die Seetüchtigkeitszeugnisse von Handelsschiffen sollten rechtzeitig erneuert werden.
  • Für gewerblich genutzte Yachten muss jährlich ein Schiffsgesundheitszeugnis eingeholt und vor Ablauf der Gültigkeit erneuert werden.
  • Bootsvermieter sollten regelmäßig Rechnungen für jeden Mietvorgang ausstellen.
  • Die Qualifikation der Besatzung einer Handelsyacht muss den Merkmalen des Schiffes entsprechen, und der Kapitän muss befugt sein.
  • Mindestens ein Besatzungsmitglied an Bord muss im Besitz eines Funksprechzeugnisses sein, um Navigationsgeräte benutzen zu können.
  • Jachteigentümer, die die ermäßigte Kraftstoffsteuer beantragen, müssen dem Finanzamt regelmäßig die vom Finanzberater ausgestellten Tätigkeitsberichte vorlegen.
  • Dokumente, deren Visum nicht verlängert wird, werden annulliert, und es muss ein neuer Antrag gestellt werden.


Erforderliche Dokumente für kommerzielle Boote

  • 50 Netto-Brutto und mehr Mindestsicherheitszeugnis für kommerzielle Yachten
  • Ladelimitbescheinigung für kommerzielle Yachten über 24 Meter oder 150 BRZ
  • Alle kommerziellen Yachten von 10 Metern Länge und mehr, die im Bosporus verkehren
  • Das Vorhandensein eines AIS-Geräts ist vorgeschrieben und muss in den Funklizenzen vermerkt sein.


Diese Vorschriften sind obligatorisch, um zu gewährleisten, dass Handelsschiffe in einem sicheren und legalen Rahmen betrieben werden.